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Verrenkungen um eine Brecht-Aufführung

■ Die „Legende vom toten Soldaten“: Bitburg macht Auflagen, Bonn verweigert Kundgebungsplatz aus Umweltgründen

Bitburg/Bonn (taz) - Während die Stadt Bitburg strenge Auflagen für eine geplante Aufführung von Bert Brechts Legende vom Toten Soldaten auf dem umstrittenen Bitburger „Ehrenfriedhof“ gemacht hat, reiht sich die Bundeshauptstadt in die bürokratische Front gegen Brecht ein.

In einem Schreiben an die Veranstalter lehnt der Bonner Oberstadtdirektor Dieter Diekmann das Ansinnen der Veranstalter um Bertolt Brechts Tochter Hanne Hiob ab, eine Wiese am Alten Stadtgarten für die Abschlußkundgebung zu nutzen.

Nach den gemeinsamen Plänen von Frau Hiob und dem Münchener Regisseur Thomas Schmitz-Bender soll die „Legende“ am 2.September in einer Art szenischen Theaters an den Schauplätzen Bitburg, Andernach und Bonn rezitiert und von einer Schar Laienschauspielern nachgespielt werden. In Bitburg soll - in Anlehnung an das Gedicht - „der Soldat des Zweiten Weltkriegs“ ausgegraben und nach Bonn verfrachtet werden. Dort, so sah es jedenfalls die Planung der OrganisatorInnen vor, wird der „ewige Soldat“ im Rahmen einer Friedenskundgebung endgültig begraben. Doch dagegen steht der Umweltschutz, meint jedenfalls Bonns Oberstadtdirektor.

Er sei „aus Gründen der Erhaltung und Schonung der Anlage“ nicht bereit, „Eingriffe in die Rasenfläche in Form der Aushebung eines Loches“ (für den Sarg) zuzulassen, beschied Diekmann den Veranstaltern. Das stark ausgeprägte Umweltbewußtsein des Bonner Oberstadtdirektors ficht allerdings ein anderes Loch in eben jener Wiese nicht an: 53 Meter lang und einen Meter breit zieht sich ein Graben für eine Versorgungsleitung zum sogenannten „Cameldrom“, einem Werbe-Festzelt, durch die Wiese und das, obwohl „der Widmungszweck der Parkanlage“ lediglich darin besteht, „daß Fußgänger die Wege des Parks benutzen können“, wie Dieckmann weiß.

Die beiden Fälle sind für ihn allerdings nicht vergleichbar, weil die Versorgungsleitung „unter Inanspruchnahme der Rasenfläche“ schließlich einem öffentlichen Interesse diene, schließlich stehe der „Cameldrom“ im Rahmen der 2000-Jahr-Feierlichkeiten noch mindestens bis zum Ende des Jahres. Brecht dagegen diene keinem öffentlichen Zweck.

Die VeranstalterInnen wollen, falls die Stadt Bonn bei ihrer Haltung bleibt, eine Eilentscheidung vor Gericht anstreben, hieß es am Freitag. Schließlich habe selbst eine Sprecherin des Bonner Bauamts erklärt, die Gründe für eine Ablehnung „seien im politischen Bereich zu suchen“.

Thomas Krumenacker

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