piwik no script img

Datenschnüffelei bei Wohnungsstichprobe

Bonn will für „ausgewogene Mieterpolitik“ 270.000 Haushalte repräsentativ erfassen / Fragenkatalog datenrechtlich nicht abgesichert / Bundesbeauftragter für Datenschutz: Datenkatalog muß noch erheblich überprüft werden  ■  Von Ferdos Forudastan

Bonn (taz) - Ab 1990 ist es soweit: Die Mitglieder von 270.000 Haushalten müßen behördlich bestellten Interviewern recht detailliert Auskunft über ihre Lebensverhältnisse geben. Festgeschrieben ist dies in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine „Gebäude- und Wohnungsstichprobe.“ Alle fünf Jahre soll diese erhoben werden, um, so die Begründung des Bauministeriums, „eine ausgewogene Wohnungs und Mieterpolitik abzusichern,“ spricht sich einen Überblick über den Wohnungsmarkt zu verschaffen.

Gefragt wird allerdings nicht nur sehr ausfühlich nach Art, Größe, Alter und Nutzung von Gebäuden und Wohnungen. Erhebungsmerkmale sind etwa auch Geburtsdatum, soziale Stellung (zum Beispiel arbeitslos oder nicht), Staatsangehörigkeit, Aussiedlereigenschaft, Form des Zusammenlebens- und Wohnens, Höhe des monatlichen Nettoeinkommens, Anlaß der erstmaligen Gewährung von Wohngeld und vieles andere mehr. Überdies müssen Name und Anschrift als sogenannte Hilfsmerkmale angegeben werden. Wie die erfragten Daten geschützt werden sollen, erwähnt der Entwurf überhaupt nicht. Auch das Bundesstatistikgesetz, in dem die Erhebung personenbezogener Daten geregelt wird, kommt nicht vor. „Einer von mehreren Kunstfehlern“ so bezeichnet diese Auslassung Alfred Einwag, Bundesbeauftragter für den Datenschutz gegenüber der taz. Überhaupt müssen nach seiner Ansicht einige wichtige Punkte in dem Datenkatalog noch „erheblich“ überprüft werden. „Wozu will das Ministerium wissen, ob Aussiedler und Ausländer da und dort wohnen, ist es sinnvoll, nach der Art des Zusammenlebens zu fragen? Das wird im Gesetzesentwurf nicht ausreichend begründet“ meinte Einwag. Überhaupt leide der Entwurf eines „Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens“ an einem strukturellen Mangel: Er erwecke durch Aufbau un Formulierungen den Eindruck, als ginge es nur um Wohnungen, „dabei geht es doch sehr ausführlich auch um Menschen“.

Kundgetan hat Einwag seine Bedenken schon vor einigen Monaten in einer Stellungnahme an das Bauministerium. Da sie kaum berücksichtigt worden sind, wird er sich jetzt nochmal an Gerda Hasselfeldt wenden. In deren Ministerium ist das Bewußtsein zum Datenschutz allerdings noch nicht sehr ausgeprägt. „Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten? Weiß ich nichts von,“ beschied ein Sprecher. „Dennoch“ sei der Entwurf „datenschutzrechtlich natürlich völlig in Ordnung“. Die statistischen Ergebnisse der Befragung sollen „allen Interessenten zur Verfügung“ stehen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen