„Animal Peace“ muß Frieden geben

Landgericht schmettert Unterlassungsbegehren der umstrittenen Tierschutzorganisation gegen „Gesellschaft für Tierrechte“ ab  ■  Von Klaus-Peter Klingelschmitt

Karlsruhe (taz) - Das von der Tierschutzorganisation „animal peace e.V.“ vor dem Landgericht Karlsruhe angestrengte Ehrenschutzverfahren gegen den Konkurrenzverein „Gesellschaft für Tierrechte“ (GfT) wurde gestern zum Bumerang für die Klägerin. Der Vorsitzende Richter der XI.Zivilkammer wies - bis auf eine Ausnahme - das Unterlassungsbegehren von „animal peace“ gegen die GfT zurück. Mit dem Urteilsspruch wurden somit die Vorwürfe der GfT gegen den Verein „animal peace“ des Tierbefreiers Andreas Wolf gerichtsfest.

In der Märzausgabe des GfT-Mitgliederblatts 'Neue Tier -Zeitung‘ hatte der Herausgeber und Chefredakteur Hanno Raiskup behauptet, daß „animal peace“ mit professionellen Werbekolonnen zusammenarbeite und von jenen Geld für ein Tierheim gesammelt werde, das es zum Zeitpunkt der Aktionen von „animal peace“ noch gar nicht gab. In dem Artikel hatte Raiskup auch Zweifel daran geäußert, daß Gelder, die von „animal peace“ für die Unterstützung eines Forschungsprojektes für Ersatzmethoden zu Tierversuchen sammelte, den angeblichen „Forscher“ je erreicht hätten. Gegen diese Behauptungen ging „animal peace“ im Juni mit einem Unterlassungsbegehren vor, das in ein Ehrenschutzverfahren vor dem Landgericht mündete.

Im Verlauf der Beweisaufnahme legten Raiskup und sein Rechtsanwalt Welcker dem Gericht eidesstattliche Versicherungen von sogenannten Drückern (professionellen Werbern) vor, die offenlegten, daß sie für „animal peace“ gearbeitet hatten. Darüber hinaus präsentierte Raiskup dem Gericht die Kopie eines Vertrages zwischen „animal peace“ und einer Werbekolonne, aus dem hervorgeht, daß 75 Prozent der Beiträge der geworbenen Mitglieder bei den Werbern verbleiben. Raiskup: „Da kann man sich vorstellen, wieviel Mark da noch für den Tierschutz übrigbleiben.“

Der GfT-Chef konnte auch den Beweis dafür antreten, daß das Tierheim in Bayern, für das „animal peace“ in mehreren Städten der Republik Geld gesammet hatte, nicht existierte. Unter der von „animal peace“ angegebenen Adresse in Jandesbrunn fanden GfT-Mitglieder ein schlichtes Wohnhaus mit allerdings 15 Katzen. Und die gehörten dem Vater von „animal peace„-Chef Andreas Wolff.

Einen später eingereichten Antrag auf Einrichtung eines Tierheimes lehnte das zuständige Landratsamt Freyung nach Rücksprache mit dem Deutschen Tierschutzbund ab. Auch hier überzeugten die eidesstattlichen Versicherungen der nach Bayern gereisten GfT-Mitglieder das Gericht.

Unterlassen muß die GfT bei Strafandrohung von 50.000 Mark dagegen die Behauptung, daß der alternative Forscher nie eine müde Mark von „animal peace“ gesehen habe. Wolffs Anwalt konnte dem Gericht nachweisen, daß zumindest ein Teilbetrag von 3.000 Mark überwiesen wurde.

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung in Karlsruhe ist ein seit Jahren tobender „Krieg“ (GfT) zwischen den Tierschutzvereinen um Spendengelder und Mitglieder. Auch die GfT hatte vor Jahresfrist noch mit professionellen Drückern zusammengearbeitet und in kürzester Zeit 3.000 neue Mitglieder zugeführt bekommen. Im Februar des vergangenen Jahres wollte Andreas Wolff die GfT im Handstreich seiner eigenen Organisation einverleiben, um sich so den lästigen Konkurrenten auf dem Spendenmarkt vom Hals zu schaffen. „Mafiamäßig“ (Wolff) seien seine Leute damals auf der Jahreshauptversammlung der GfT aufgetreten, um Hanno Raiskup aus dem Vorstandssessel zu kippen. Doch Wolff und seine Truppe scheiterten an der Satzung der GfT und Raiskup holte die Polizei, nachdem die Situation im Hotel „Eden“ in Karlsruhe zu eskalieren drohte.

Von GfT-Anwalt Welcker wurde gestern das Karlsruher Urteil begrüßt. Die 'Neue Tier-Zeitung‘ werde auch weiter „der Wahrheit die Ehre geben“ und beanstandenswerte Praktiken anderer Vereine offenlegen.