: Schwarze Kunst: Freisprechen/Cornut/Deponieren/Postulieren
Bloß nicht
lockerlassen!
Zur offiziellen Beendigung der Lehrzeit sagte man wie auch in anderen Handwerken Freisprechen. Der Vorgang erfolgte vor offener Lade und wurde protokollarisch im Innungsbuch festgehalten. Anschließend folgte der Lehrbraten, ungeschriebenes Gesetz, die Zunftkollegen zu Schmaus und Trank einzuladen. Während die Menge an Fleisch und anderen Speisen durch bestimmte Regelungen bemessen war, gab es für den Bieraus schank manchmal keine Grenzen - der Lehrbraten konnte für den jungen Gesellen eine teure An gelegenheit werden.
Aber von wegen Geselle, zunächst war er noch Cornut. Dieser längst nicht mehrgeläufige Ausdruck ist „bey den Buchdruckern, ein Lehrling, der nach vollendeten Lehrjahren zwar losgesprochen worden, aber noch kein Geselle ist, als welches er erst durch das sogenannte Postulat wird. Daher das Cornutengeld, welches ein Cornut von seinem Verdienste wöchentlich an die Gesellen abgeben muß, der Cornuten-Hut, ein mit Hörnern gezierter Hut, welcher ihm bei dem Postulate aufgesetzt und in der Deposition feyerlich abgestoßen wird.“
Kann es als Schabernack angesehen werden, einen ausgelernten Lehrjungen vor dem Deponieren und Postulieren noch nicht als gleichberechtigt anzusehen, dann freilich nicht mehr in Anbetracht des Cornutengeldes. Der junge Geselle hatte von seinem spärlichen Wochenverdienst den Postulierten (schon „gemachten“ Gesellen) regelmäßig einen Betrag zu zahlen, damit er überhaupt in der Druckerei geduldet wurde!
Zum Deponieren hier wieder eine zeitgenössische Beschreibung: „In dem alten Cermonienwesen der Schulen und Handwerker bedeutet Deponieren eine bildliche Vorstellung und Erinnerung, welche durch allerhand sinnliche Getränke einem Menschen, der aus einem unordentlichen in einen ordentlichen Stand, oder aus der Ungezogenheit in einen gezogenen Lebenswandel treten will und soll, gegeben, und gleichsam zur treuen Verwahrung übergeben wurde, daß er das vorige ungezogenen Wesen nunmehr beständig ablegen, und hingegegen Zucht und Ehrbarkeit an sich nehmen müsse.“ (1776)
Der Deposition, der „Absetzung“ des Lehrlings, lag also der Gedanke zugrunde, daß alle Torheiten des unreifen Alters abgelegt werden. Besiegelt wurde das durch das Postulieren, auf das wir in der nächsten Folge einge hen werden.
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