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Concordia-Tunnel: Baubeginn sofort

■ Anlieger und Bundesbahn einigten sich per Vergleich über geplante Erweiterung

Die Deutsche Bundesbahn kann ab sofort mit den Bauarbeiten für die Verbreiterung des Concordia-Tunnels in der Schwachhauser Heerstraße beginnen. Ohne Urteil, aber mit diesem Ergebnis ging nach über einem halben Jahr jetzt der Rechtsstreit von Anliegern und Bundesbahnern zu Ende.

In einem außergerichtlichen Vergleich einigten sich AnwohnerInnen und Bundesbahn, die Angelegenheit „als erledigt zu betrachten“. Inhalt des Kompromisses: Die Anlieger ziehen ihre Einwendungen gegen die Tunnel

verbreiterung zurück, dafür übernimmt die Bundesbahn sämtliche Verfahrenskosten. Das Oberverwaltungsgericht, das in zweiter Instanz erstmals im Mai über die monatelang umstrittene Tunnelerweiterung verhandelt hatte, konnte die Angelegenheit damit ohne Urteil zu den Akten legen.

Wie das Urteil ausgefallen wäre, hatte sich allerdings schon während der mündlichen Verhandlung abgezeichnet. Anders als das Verwaltungsgericht, das die Bundesbahn-Pläne in erster Instanz kippte, hätten die Oberverwaltungsrichter wahrschein

lich ohnehin keinen Grund gesehen, die Tunnel-Erweiterungs pläne zu stoppen. Argumentation der OVG-Richter: Ein breiterer Tunnel über der Straße ist noch lange kein Präjudiz für eine breitere, lärmendere Straße unter dem Tunnel. Lediglich ein Gutachten über die Erschütterung der Nachbarhäuser durch die neuen Eisenbahngleise vermißten die OVG-Richter, das die Bundesbahner inzwischen zur vollsten Zufriedenheit der Richter nachreichten. Mit ihrem Rückzieher kamen die Anwohner der drohenden Prozeßniederlage jetzt zuvor.

K.S.

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