piwik no script img

Tiefflug auch noch wertmindernd

Nürnberg (dpa) - Das Finanzgericht Nürnberg sieht Tieffluglärm als „wertmindernden Umstand“ für den Einheitswert eines Grundstücks an. In einem sogenannten Ertragswertverfahren zur Feststellung des Einheitswerts befaßte sich das Gericht mit einem bebauten Grundstück in einem Gebiet mit Tiefflügen in 75 Meter Höhe über dem Erdboden. In dem Fall waren Lärmbeeinträchtigungen mit Spitzenwerten von 104 bis 109 am Tage und 82 bis 85 Dezibel zur Nachtzeit gemessen worden. Das Gericht hielt deswegen einen achtprozentigen Abschlag vom Grundstückswert für angemessen (Az.: IV153/85).

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen