: Schwarze Kunst: Eintrittgeld/Inspringgeld/Laufgeld/Viatikum
Ausbinden
des Satze
Bis in das 17.Jahrhundert hinein war es Sitte, daß ein Geselle auf Wanderschaft, der in einer Drukkerei um Arbeit ansuchte und diese bekam, zuvor das Eintrittsgeld zu hinterlegen hatte. Damit zeigte er sein reines Gewissen. Wollte er weiterwandern, nahm er das Geld wieder in Empfang. Derjenige, der etwas auf dem Kerbholz hatte und darauf gefaßt sein mußte, über Nacht plötzlich das Weite suchen zu müssen, wird nur widerstrebend Eintrittsgeld übergeben haben. Kam ein Geselle dem Prinzipal spanisch vor, nahm der von sich aus gar nicht erst Geld an.
Weiter wurde vom Gesellen ein Inspringgeld erwartet, mit dem er seinen Einstand gab, also eine Runde „springen“ ließ. Dasselbe erwartete man übrigens auch, wenn ein anderer Prinzipal die Druckerei übernahm oder der Faktor wechselte.
Wenn, was selten vorkam, ein dringend benötigter Geselle ausblieb, machte sich der Prinzipal seinerseits auf den Weg in die nächste Stadt mit einer Druckerei und warb dort einen Mitarbeiter ab. Klappte das, mußte er dem neuen Gesellen ein Laufgeld zahlen, einen einmaligen zusätzlichen Betrag zum Wochenlohn. Vielleicht gehen die heute üblichen Abwerbegelder für Fußballspieler auf diesen Brauch zurück.
Fragte ein Gehilfe vergeblich nach Arbeit, konnte er als Reise- und Zehrgeld ein Viatikum erhalten. Damit war in diesem Fall nicht die letzte Wegzehrung für einen Sterbenden gemeint, sondern ein Geschenk, das am gleichen Ort erst nach frühestens 26 Wochen wieder beansprucht werden durfte. Der Geselle mied folglich die Stadt für das näch ste halbe Jahr.
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