: Erbgutverändernde Stoffe in Schutzliste
Bonn (dpa) - Erstmals sind zwei Arbeitsstoffe, bei denen im Tierversuch erbgutverändernde Wirkungen nachgewiesen wurden, in die Liste über die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Werte-Liste) aufgenommen worden. Diese Liste wird regelmäßig von der Kommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft vorgelegt. Sie gibt die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz an, die nach gegemwärtigem Kenntnisstand auch bei langfristigem Umgang keine gesundheitlichen Schäden auslösen soll.
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