K O M M E N T A R Justiz vergewaltigt mit

■ Allerspätestens bei der siebten Tat (vgl. S.22)

Sechs Frauen haben Hans H. bisher bei der Polizei angezeigt. Denn er hat sie geschlagen, mißhandelt, „türkischen Männern zugeführt“, gewürgt, vergewaltigt.

Die Taten kamen vor Gericht und den RichterInnen war zu Hans H. nicht mehr eingefallen als zuvor den Jugendamtsbeamten: Sie ließen ihn einsperren: Kinderheim, Jugendheim, Jugendknast, Erwachsenenknast, Psychiatrie. Auch nach der letzten Haftentlassung dachte niemand daran, Hans H.'s direkten Weg zur nächsten Schnapsflasche und zum nächsten Opfer versuchsweise „sozialtherapeuthisch“ aufzuhalten. Am Mittwoch stand Hans H. wieder vor Gericht, um sich zu einer Gefängsnisstrafe verurteilen zu lassen. Außer Knast ist in Bremen noch immer keine therapeutische Hilfe in Sicht.

Wenn aber in drei bis vier Jahren - kurz nach Hans H.'s Entlassung - wieder eine Frau aufgelöst und weinend bei der Polizei in der Innenstadt Anzeige wegen „sexueller Nötigung“ oder „versuchter Vergewaltigung“ erstattet, spätestens dann gehört außer Hans H. auch die Bremer Justiz auf die Anklagebank.

Barbara Debus