Neue Stromtarifordnung gebilligt

Bonn (dpa) - Das Kabinett hat am Mittwoch die neue Bundestarifordnung (BTO) für die Berechnung der Strompreise gebilligt. Wenn der Bundesrat dieser Verordnung zustimmt, kann sie zum 1. Januar 1990 in Kraft treten. Die Stromunternehmen können dann nach Einvernehmen mit den jeweiligen Bundesländern die Preise den neuen Tarifen zum 30. Juni 1990 anpassen.

Künftig soll der bisher erhobene Grundpreis für den Stromverbrauch, der sich aus der Anzahl der genutzten Räume ergibt, wegfallen. Statt dessen gibt es einen „Leistungspreis“, der vom tatsächlichen Stromverbrauch abhängt. Durch die neue Tarifordnung werden laut Expertenmeinung Haushalte mit geringem Stromverbrauch deutlich entlastet. Außerdem wird die Energie in den sogenannten Schwachlastzeiten, zum Beispiel nachts, billiger. Die Preise für die Nachtstromspeicherheizungen bleiben erhalten.