Innenministerium kämpft vergebens gegen Deserteurs-Denkmal

Bonn (taz) - Der Streit um das „Denkmal des unbekannten Deserteurs“ ist entschieden: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Grünen endgültig gestattet, den ihnen zugewiesenen Platz beim Verfassungsfest in den Bonner Rheinauen dem Friedensplenumabzutreten, damit dieses dort sein Denkmal aufstellen kann. Gestern noch hatte das Innenministerium versucht, gegen eine gleichlautende Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts Beschwerde einzulegen. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, das Innenministerium habe keine Befugnis, die veranstaltende Agentur zu einem Verbot zu veranlassen: Jede Partei solle ihr Informationsprogramm selber gestalten.

Noch am Dienstag und Mittwoch hatte der parlamentarische Staatssekretär Waffenschmidt lediglich formal gegen die Aufstellung argumentiert: Sie verstoße gegen „klare Absprachen“ und widerspreche dem Prinzip der Gleichbehandlung aller politischen Parteien. Gestern führte er vor Journalisten den wahren Grund ins Feld: „Ein Denkmal, das undifferenziert allen Deserteuren gewidmet ist, ist eine gezielte und unvertretbare Provokation, die ein Bürgerfest für viele Bürger erschwert und belastet.“

Ferdos Forudastan