: Innenministerium kämpft vergebens gegen Deserteurs-Denkmal
Bonn (taz) - Der Streit um das „Denkmal des unbekannten Deserteurs“ ist entschieden: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Grünen endgültig gestattet, den ihnen zugewiesenen Platz beim Verfassungsfest in den Bonner Rheinauen dem Friedensplenumabzutreten, damit dieses dort sein Denkmal aufstellen kann. Gestern noch hatte das Innenministerium versucht, gegen eine gleichlautende Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts Beschwerde einzulegen. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, das Innenministerium habe keine Befugnis, die veranstaltende Agentur zu einem Verbot zu veranlassen: Jede Partei solle ihr Informationsprogramm selber gestalten.
Noch am Dienstag und Mittwoch hatte der parlamentarische Staatssekretär Waffenschmidt lediglich formal gegen die Aufstellung argumentiert: Sie verstoße gegen „klare Absprachen“ und widerspreche dem Prinzip der Gleichbehandlung aller politischen Parteien. Gestern führte er vor Journalisten den wahren Grund ins Feld: „Ein Denkmal, das undifferenziert allen Deserteuren gewidmet ist, ist eine gezielte und unvertretbare Provokation, die ein Bürgerfest für viele Bürger erschwert und belastet.“
Ferdos Forudastan
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen