: Startbahnprozeß: Aussagen verweigert
Das Frankfurter Oberlandesgericht verhängt Ordnungsbuße wegen Aussageverweigerung und droht Erzwingungshaft an / Auch Fotojournalist will nicht als „Hilfsbeamter der Strafverfolgungsbehörden“ fungieren ■ Aus Frankfurt Rainer Kreuzer
„Erkennbare Früchte“ der Aussageverweigerungskampagne „Arthur hält's Maul“ hat die Bundesanwaltschaft gestern der Startbahnbewegung attestiert. Nachdem bereits Anfang des Monats BI-Sprecher Achim Bender seine Aussage vor dem 5. Strafsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts verweigert hatte, beriefen sich gestern zwei weitere Zeugen auf das Aussageverweigerungsrecht.
Gegen den Berliner Studenten Frank W. verhängte das Gericht eine Ordnungsbuße von 300 Mark und lud ihn für den 3. Oktober zur Wiederholung der Prozedur erneut vor. Der Student wollte „nicht als Zeuge der Anklage auftreten“. Ihm wurde für den nächsten Vernehmungstermin zugleich die Möglichkeit einer Erzwingungshaft angedroht, falls er auch dann nichts sagen werde. Seine Begründung, daß gegen ihn bis Mitte letzten Jahres von der Bundesanwaltschaft wegen eines Anschlages auf eine Filiale der Dresdner Bank ermittelt wurde, wies das Gericht zurück. Statt dessen forderte die Kammer, er solle die Bereiche benennen, mit denen er sich möglicherweise selbst belasten könnte. W. sollte über die Kontakte zwischen Andreas Eichler und Andreas S. vernommen werden - ein Bereich, der sich in den derzeit laufenden Versuch der Bundesanwaltschaft einfügt, auf Biegen und Brechen eine „terroristische Vereinigung“ nachzuweisen. Wie die Verteidigung erklärte, besteht in diesem Zusammenhang für die Zeugen die Gefahr, über eine Bekundung eigener Kontakte zu den Angeklagten sich selbst mit dem Konstrukt eines 129a-Delikts zu belasten.
Nachdem die Aussagen eines Hanauer Lkw-Fahrers über den Tathergang eines Raubes einer Polizei-Pistole bei einer Demonstration im November 1986 als unbrauchbar gewertet wurden, mußte sich das Gericht mit einem weiteren Aussageverweigerer beschäftigen. Der Pressefotograf Klaus W., der sich wegen seiner Berichterstattung bereits herbe Kritik von den Autonomen eingehandelt hatte und als Verräter galt, beharrte nun darauf, nicht als „Hilfsbeamter der Strafverfolgungsbehörden“ fungieren zu wollen. Außerdem sei gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch im Gange. Nach einem Verhör im Wiesbadener Landeskriminalamt im Juni dieses Jahres sei ihm gar ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage angedroht worden, weil den Beamten offenbar das Ergebnis ihrer Bemühungen nicht gepaßt habe, kritisierte er. Zu Sanktionen gegen den Journalisten wegen seiner Aussageverweigerung konnte sich das Gericht bisher noch nicht durchringen. Dies solle aber bis zum nächsten Verhandlungstag am kommenden Dienstag entschieden werden.
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