Und noch 'n Ausweis

■ Bundesrat stimmt Sozialversicherungsausweis zu

Bonn (ap) - Vom 1. Juli 1991 an muß jeder Beschäftigte in der Bundesrepublik einen Sozialversicherungsausweis vorlegen. Der Bundesrat billigte am Freitag in Bonn abschließend das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz, von dem sich die Bundesregierung eine bessere Handhabe gegen Schwarzarbeit verspricht. Der Ausweis soll die Versicherungsnummer in der gesetzlichen Rentenversicherung und den Namen des Arbeitnehmers enthalten. Im Baugewerbe, im Schausteller- und im Gebäudereinigungsgewerbe sowie bei Auf und Abbau von Messen und Ausstellungen wird zusätzlich ein Lichtbild verlangt.

Arbeitgeber werden zu einer Kontrollmeldung verpflichtet, wenn ein Beschäftigter den Sozialversicherungsausweis nicht vorlegt. Bezieht ein Arbeitnehmer Leistungen von Arbeits oder Sozialamt sowie von der Krankenkasse, soll der Ausweis eingezogen werden.