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Wohlrabe „leider“ unerbittlich

■ Parlamentspräsident läßt 14 taz-Mitarbeiter wegen Hausfriedensbruchs anklagen, weil sie im letzten Jahr im Rathaus gegen die taz-Ausspähung protestierten

Weil der Präsident des Abgeordnetenhauses Jürgen Wohlrabe (CDU) nicht bereit ist, den Strafantrag zurückzunehmen, müssen sich demnächst 14 Mitarbeiter der tageszeitung wegen Hausfriedensbruchs vor Gericht verantworten. Der Hintergrund: Die 14 tazler und tazlerinnen hatten am 28. November 1988 zusammen mit zahlreichen Kollegen vor der Tür des Innenausschusses im Rathaus Schöneberg gegen die Ausspähung der taz durch das Landesamt für Verfassungsschutz protestiert. Nachdem ihnen der Zutritt zum Saal 1070 verwehrt worden war, hatten sie sich spontan vor der Tür auf den Fußboden gesetzt und dort eine Redaktionskonferenz abgehalten, bis sie von Beamten der Polizei hinausbefördert wurden.

Vergangene Woche flatterte 14 tazlern nun ein Strafbefehl ins Haus, in dem sie vom Amtsgericht Moabit aufgefordert werden, zwischen 300 und 900 Mark Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs zu zahlen. Die betroffenen Kollegen und Kolleginnen werden Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, denn schließlich geschah die Aktion zu Recht: Sie war eine Art Notwehrmaßnahme gegen die jahrelange Ausspähung der taz und ihrer Mitarbeiter durch das Landesamt für Verfassungsschutz. Dieser staatliche Angriff auf das Redaktionsgeheimnis war kurz vor dem 28. November bekanntgeworden, wurde aber bekanntlich vom damaligen Innensenator Kewenig und dem Verfassungsschutz weiterhin mit Lügen und Auskunftsbeschränkungen verschleiert. Nicht genug damit: Am 28. November war noch nicht einmal bekannt, ob die taz immer noch überwacht wurde.

Inzwischen hat der parlamentarische Untersuchungsausschuß festgestellt, daß die taz in großem Umfang ausspioniert wurde. Wohlrabe, der bereits am 15. März von taz-Anwalt Eisenberg aufgefordert wurde, den Strafantrag seines Vorgängers Rebsch (CDU) zurückzunehmen, hatte dem Anwalt damals mitgeteilt, daß er „die hier vorliegenden Tatvorwürfe“ der „Würdigung des Gerichts überlassen möchte“. Auf Nachfrage der taz ließ Wohlrabe gestern über seinen Referenten Sassenroth wissen, daß an der im März „eingenommenen Rechtsposition leider nichts zu ändern ist“. Eisenbergs Kommentar zu dieser Absage: „Hier geht es nicht um eine Rechtsposition, sondern um den Wunsch des Parlamentspräsidenten, daß das Strafverfahren durchgeführt wird.“

Die stellvertretende Präsidentin des Abgeordnetenhauses Hilde Schramm (AL) erklärte dazu, Wohlrabe fühle sich „grundsätzlich an alles gebunden, was Rebsch verbockt hat“. Schramm hält die Rücknahme der Strafanträge für dringend geboten, weil der „kleine zivile Ungehorsam“ der tazler wegen der Bespitzelung der Redaktion „begründet“ gewesen sei.

plu

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