: „Keine Gewalthandlungen entdeckt“
Die Genfer Untersuchungsrichterin Claude-Nicole Nardin veröffentlichte zum Todesfall Uwe Barschel drei Schlußfolgerungen ■ D O K U M E N T A T I O N
1) Gerichtsmedizinisch ist festgestellt, daß das Ableben von Herrn Uwe Barschel auf eine schwere Medikamentenvergiftung zurückzuführen ist, hervorgerufen durch die massive Einnahme von Cyclobarbital und, in geringerem Umfang, von Dyphenhydramin, von Pyrithyldion und von Perazin, wobei diese drei Substanzen zusätzlich zu dem bereits erwähnten Cyclobarbital gewirkt haben;
2) Bei der jetzt abgeschlossenen Untersuchung sind keine Gewalthandlungen entdeckt worden, weder auf dem Körper von Herrn Uwe Barschel noch in dem Zimmer, das er im Hotel 'Beau Rivage‘ belegt hatte;
3) Die Untersuchung hat auch keine Erkenntnisse erbracht, nach denen ein Eingreifen Außenstehender (juristisch: Dritter) bei den Vorgängen hätte festgestellt werden können, die zum Tod geführt haben.
Folglich erklärt der Untersuchungsrichter die vorbereitende Untersuchung für beendet und erklärt, daß die Familie Barschel jetzt eine begründete Entscheidung erhält, gegen die sie innerhalb von fünf Tagen Einspruch erheben kann.
Der Generalstaatsanwalt von Genf erhält die Akten. Er ist nun zuständig, was Entscheidungen über die weitere Behandlung dieser Angelegenheit betrifft.
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