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Umwelttelefon wird nicht gefördert

Kassel (ap) - Bei der Einrichtung eines besonderen Umweltbüros mit Umwelttelefon für die Bevölkerung besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungsleistun gen des Arbeitsamtes für eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Zur Begründung erklärte das Gericht, die Gewährung von Zuschüssen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen stehe im Ermessen der Arbeitsämter. Vom Bundessozialgericht wurde die Klage eines Vereins mit politischer Zielsetzung in Rheinland-Pfalz abgewiesen, der ohne Eigenleistung ein Umweltbüro mit Umwelttelefon für die Bürger einrichten und einen arbeitslosen Lehrer beschäftigen wollte (Az.: BSozG 7 RAr 56/88).

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