: WDR und ZDF grenzen NRW-Grüne aus
Diskussionsrunden am Abend der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen sollen ohne die drittstärkste Partei stattfinden / Grüne gewinnen vor Gericht gegen SPD / SPD-Wahlkampfzeitung 'ZAS‘ muß eine Gegendarstellung der Grünen bringen ■ Aus Düsseldorf Walter Jakobs
Nordhrein-Westfalens Grüne dürfen nach dem Willen der Fernsehgewaltigen von WDR und ZDF nicht an den Diskussionsrunden am Abend der NRW-Kommunalwahl am kommenden Sonntag teilnehmen. Im WDR-Hörfunk und im dritten Fernsehprogramm sollen die Parteivorsitzenden der Altparteien, Johannes Rau (SPD), Norbert Blüm (CDU) und Jürgen Möllemann (FDP) 15 Minuten lang ungestört von der grünen Konkurrenz ihre Bilanz ziehen können. Beate Scheffler, Sprecherin der NRW-Grünen, wertete die Ausgrenzung am Mittwoch als „undemokratischen und unfreundlichen Akt“ und forderte den WDR auf, die Entscheidung zu revidieren. Dazu wird es nach Darstellung des verantwortlichen WDR-Redakteurs Karl Mertes jedoch nicht kommen. Man habe den Beschluß, der unter Beteiligung der gesamten WDR-Spitze zustande gekommen sei, „lang und breit“ diskutiert. Weil es bei der Diskussion um einen Ausblick auf die kommende Landtagswahl gehe, habe man sich entschieden, nur die Vorsitzenden der im Landtag vertretenen Parteien einzuladen. Eine geradezu absurde Begründung, denn die Grünen erzielten bei der letzten Kommunalwahl 8,1 Prozent und stiegen damit zur drittstärksten Kraft in Nordrhein -Westfalen auf. Möllemanns Partei kam 1984 hingegen gerade noch auf 4,8 Prozent der Stimmen. nach der üblichen 5-% -Proporz-Meßlatte, auf die sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten ansonsten immer berufen, hätte man allenfalls Möllemann, nicht jedoch den Grünen die rote Karte zeigen müssen.
Auch im ZDF bleiben die drei Altparteien unter sich. In der Sendung 'Bonn direkt‘ findet die achtminütige Sendung ohne die Grünen statt, weil es, so der zuständige Redakteur Schimanski, lediglich um die Erfragung „möglicher bundespolitischer Trends“ gehe. Dazu, folgt man der Logik des ZDF, haben die Grünen nichts zu sagen.
Einen publizistischen Erfolg errangen die Grünen dagegen am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Landgericht. Im Wege einer einstweiligen Verfügung verdonnerten die Richter der 13. Zivilkammer die Verantwortlichen der SPD-Wahlkampfzeitung 'ZAS‘ zum Abdruck einer Gegendarstellung. Die vom SPD -Landesgeschäftsführer Bodo Hombach herausgegebene Zeitung hatte unter der Überschrift „Grüne wollen mit der CDU kooperieren“ behauptet, Vorstandssprecher der Partei hätten einen entsprechenden Plan vorgestellt. „Richtig ist“, heißt es in der von der 'ZAS‘ abzudruckenden Erklärung, „daß die Vorstandssprecher der Grünen ... keinen Plan für ein Bündnis mit der CDU vorgestellt haben.“ Tatsächlich hatte die SPD -Zeitung mißverständliche Aussagen von einigen grünen Kommunalpolitikern über deren Vorlieben für eine Politik der wechselnden Mehrheiten so zugespitzt, daß am Ende eine grüne Bündnisaussage zugunsten der CDU herauskam. Diese Interpretation war allerdings weder durch die tatsächlichen Aussagen noch durch die grüne Beschlußlage gedeckt.
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