: Zwei Hinrichtungen in Südafrika
Trotz zahlreicher internationaler Appelle wurden gestern nach zweimonatiger Pause wieder zwei Todesurteile vollstreckt / Hoffnungen der Menschenrechtsgruppen auf de Klerck enttäuscht / Die IAEA dagegen hofft weiterhin: Ausschluß Südafrikas um ein Jahr verschoben ■ Aus Johannesburg Hans Brandt
Zwei Männer wurden gestern in Südafrika hingerichtet, nachdem die Regierung zahlreiche internationale Appelle gegen die Vollstreckung abgelehnt hatte. Mangena Boesman (30) war für den politisch motivierten Lynchmord einer angeblichen Polizeiinformantin 1985 zum Tode verurteilt worden. UNO-Generalversammlung und Europaparlament hatten appelliert, ihn zu begnadigen. Jacobus Freeman (36), der ebenfalls gestern gehenkt wurde, war 1988 wegen Mord und Raub zum Tode verurteilt worden. 1989 sind bereits 39 Menschen in Südafrika hingerichtet worden.
„Die Regierung fordert die Menschen auf, sich an einem Verhandlungsprozeß für ein friedliches Südafrika zu beteiligen, aber gleichzeitig genehmigt sie die Hinrichtung von Verwandten dieser Menschen“, hieß es in einer Erklärung der „Rechtsanwälte für Menschenrechte“, die sich um Todeskandidaten kümmern. „Wir glauben nicht, daß die Todesstrafe jenes Klima für friedliche Verhandlungen schafft, auf das die Regierung hofft.“
Es handelte sich um die ersten Hinrichtungen seit zwei Monaten. Die lange Pause hatte Menschenrechtsgruppen hoffen lassen, daß die Regierung ihre Einstellung zur Todesstrafe geändert habe. Zudem hatte der neue Präsident de Klerk bei seiner Amtseinführung die Abänderung von sieben Todesstrafen in lange Haftstrafen angekündigt. Insgesamt sind dieses Jahr 47 Menschen auf diese Weise von der Hinrichtung verschont geblieben. Auch in dieser Woche wurden vier Todesstrafen in Haftstrafen umgewandelt.
Eine Untersuchung der Universität von Kapstadt befand vor kurzem, die Verhängung der Todesstrafe hänge sehr von den Richtern ab. Einzelne Richter verhängten viel mehr Todesstrafen als andere Richter in vergleichbaren Fällen. Menschenrechtsgruppen sind überzeugt, daß der Rückgang der Zahl der Hinrichtungen - 1988 wurden noch 117 Menschen hingerichtet - auf internen und internationalen Druck zurückzuführen ist. Noch immer warten jedoch 300 Menschen im Zentralgefängnis von Pretoria auf ihre Hinrichtung.
Die diesjährige Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA) hat am Freitag nachmittag in Wien die Entscheidung über eine Suspendierung Südafrikas von dieser UNO-Unterorganisation erneut um ein Jahr vertagt. Zwar wurde ein Resolutionsentwurf schwarzafrikanischer Staaten angenommen, in dem Südafrikas Weigerung, den Atomwaffensperrvertrag zu unterzeichnen, ebenso wie die Politik der Apartheid verurteilt wird. Über einen Ausschluß Südafrikas soll jedoch erst im Herbst 1990 entschieden werden. Man wolle noch abwarten, erklärten mehrere afrikanische Delegierte, ob es unter der neuen Regierung de Klerck zu Veränderungen komme. Siehe Kommentar auf Seite 8
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen