: Mehr Vaterrechte = Kindeswohl?
■ Betr.: dito
betr.: dito
Die Forderung von Vätergruppen nach mehr Rechten für nichteheliche und geschiedene Väter ist deshalb unsinnig und überflüssig, weil sich diese Rechte, so wie sie derzeit in der Diskussion sind, ausschließlich an der Bedürfnislage der Väter orientieren: Wenn ein Vater gegen den Willen der Mutter Sorge- und/oder Umgangsrecht will, dann soll es für ihn einklagbar sein. Hat er kein Interesse am Kind, dann läßt er's eben bleiben. Was das Kind braucht, spielt in der gesamten Vaterrechtsdiskussion nur insofern eine Rolle, als von dieser Seite die einfache Gleichung aufgestellt wird: Mehr Vaterrechte Kindeswohl. (...)
Angesichts der Tatsache, daß ein großer Teil der Kinder den Kontakt zum Vater will, die Väter ihrerseits diesen Kontakt aber ablehnen, klingt die Forderung nach mehr Vaterrechten wie glatter Hohn. Eine Verpflichtung der Väter, sich um die Kinder auch nach der Trennung zu kümmern und die Mütter, wenn nötig und gewünscht, im Alltag zu entlasten, gibt es nicht. Eine solche verbindliche Verpflichtung wird von der Vaterrechtsbewegung auch gar nicht erst angestrebt. Wenn eine Ausweitung der Vaterrechte von praktisch allen Frauengruppen und -verbänden abgelehnt wird, dann nicht deshalb, weil, wie der Schreiber meint, Mütter „Platzhirschattitüden“ haben, sondern weil diese Einseitigkeit - mehr Rechte ohne verbindliche Pflichten Kindern und Müttern mehr schadet als nützt.
Im übrigen stünde es den „diskriminierten Vätern“ mit ihrem Bewußtsein von der Wichtigkeit der Vater-Kind-Beziehung gut an, für das Recht eines jeden Kindes einzutreten, Kontakt mit seinem Vater aufzunehmen, notfalls auch gegen dessen Willen. Ein solches Recht des Kindes gibt es nämlich bis jetzt noch nicht.
Dr.Gunhild Gutschmidt, VAMV, Bonn 2
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