: Keine Unterschiede?
■ Betr.: "Abschiebebahnhof 'Weiterbildung'", taz vom 29.9.89
Betr.: „Abschiebebahnhof 'Weiterbildung'“,
taz vom 29.9.89
Sachlich richtig wird zu Beginn des genannten Artikels festgestellt, daß meine Vorgängerin, Frau Laurien, ihren persönlichen Referenten Dannert kurz bevor ich das Amt antrat, in das Referat Weiterbildung versetzt hat. Wie nun aber aus diesem Sachverhalt schlußzufolgern ist, daß sich meine Personalpolitik nicht von meiner Vorgängerin unterscheidet, vermag ich logisch nicht nachzuvollziehen. Unter der Unterüberschrift „Was passiert mit Beamten der Senatsverwaltung, die nicht mehr in den politischen Mainstream passen?“, gelingt dieser gedankliche Nachvollzug noch viel weniger.
Die Privatisierung von Teilen der Volkshochschulen in Tiergarten und Neukölln ist weder durch mich veranlaßt, ebensowenig wie die Bevorzugung von privaten Trägern bei Auftragsmaßnahmen, diedurch die Arbeitsämter vergeben werden.
Der Nachweis, daß der Leiter der Abteilung, Dr.Stroux, konservativ sei, soll dadurch erbracht werden, daß er keine Konzeption entwickelt hat, wie „die Volkshochschule in das geplante Bildungsurlaubsgesetz einbezogen werden könnte.“ Der Autor sollte im Gegenzug nachweisen können, was beides miteinander zu tun hat, was er allerdings unterläßt. Zur Information: Das Bildungsurlaubsgesetz ist ein reines Freistellungsgesetz und unabhängig von den Trägern, die Bildungsmaßnahmen durchführen.
Die Behauptung, daß die Politik in Sachen Weiterbildung durch die Senatsverwaltung Arbeit, Verkehr und Betriebe sich nicht von der des Vorgängers Pieroth unterscheide, bleibt ebenso unbelegt. Richtig dagegen ist, daß es eine gemeinsame Kommission beider Senatsverwaltungen gibt, die Entwürfe sowohl für ein Bildungsurlaubsgesetz wie auch für ein Weiterbildungsgesetz erarbeiten.
Insgesamt teile ich die Intention des Autors, der den Zustand der Volkshochschulen wie sicherlich auch der Erwachsenenbildung insgesamt als beklagenswert darstellt, und ich halte sie für sehr verbesserungsbedürftig. Dem Autor dürfte aber gewiß auch klar sein, daß sich in einem halben Jahr nicht rückgängig machen läßt, was in acht Jahren zuvor in anderer Richtung veranlaßt worden ist. Den vorliegenden Artikel halte ich, um es gelinde auszudrücken, für ein Beispiel ausgesprochen unseriöser Berichterstattung, zumal es der Autor nicht für nötig gehalten hat, die Richtigkeit seiner Informationen überhaupt auch nur durch schlichte Nachfrage zu überprüfen.
Sybille Volkholz, Senatorin für Schule
Berufsbildung und Spor
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