: Rassenhaß in Eutin: Vier Polizisten verurteilt
■ Beamte feierten „Deutsche Party“ mit Hitlergruß und „Judenpuppe“ / Fall durch Fotos aufgedeckt
Eutin (taz) - Uniform tragen sie ansonsten im Beruf, doch Ende April legten vier Bereitschaftspolizisten aus Eutin (Kreis Ostholstein) anläßlich einer „Deutschen Party“ zum 100.Geburtstag Adolf Hitlers in einer Privatwohnung eine andere Kluft an: braune Uniformteile, Schaftstiefel, Hakenkreuzbinden bzw. ein T-Shirt mit Hitler-Konterfei und dem Aufdruck „European Tour 1939-45“ sowie eine Liste der von Hitlers Armeen im Zweiten Weltkrieg besetzten Länder. Dazu gehörte ferner eine Puppe mit angeheftetem Judenstern. Zu dieser Dekoration wurde „gesoffen“, der „Hitlergruß“ geübt. Dafür mußten sich jetzt die vier Beamten vor dem Jugendschöffengericht in Eutin verantworten, das alle vier der gemeinschaftlichen Aufstachelung zum Rassenhaß für schuldig befand.
Das Gericht glaubte auch der Aussage eines der vier Polizisten, daß die Puppe getreten und geschlagen wurde, Beschimpfungen wie „Drecksjude“, „Judensack“ bzw. „Polensäue“ gefallen seien. Gemacht wurde diese Aussage bei der Vernehmung durch die Polizei, im Gerichtssaal konnte sich keiner der Angeklagten daran „erinnern“.
Die 22jährigen Axel B. und Stephan Sch. wurden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt; Stefan K. (21) erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten und zwei Wochen auf Bewährung und der 23jährige Dirk B. kam mit 350 Mark Geldstrafe am glimpflichsten davon. Alle vier müssen zudem eine Geldbuße von 1.000 Mark an eine deutsch -jüdische Einrichtung zahlen.
Das Vergehen wurde überhaupt erst aktenkundig, weil der Kriminalpolizei in Neustadt (Kreis Ostholstein) anonym Fotos der Deutschen Party zugespielt wurden. Die Angeklagten hatten sich bei ihrem NS-Treiben gegenseitig fotografiert. Gegen alle vier Beamten läuft derzeit ein Disziplinarverfahren. Ihnen droht die Entlassung aus dem Polizeidienst.
B. Ohne
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