Schwanger in den Knast?

■ Asylbewerberin aus Ghana hat gegen die Aufenthaltsbeschränkung verstoßen / Dafür soll sie zehn Monate in den Knast / Petition der Grünen an bayerischen Landtag / Aufschub ungewiß

München (taz) - Die 24jährige Gladys M. ist im achten Monat schwanger. Der jungen Ghanaerin droht eine Gefängnisstrafe von zehn Monaten. Täglich muß die junge Frau damit rechnen, von der Polizei abgeholt und in den Knast gesteckt zu werden. Grund: Die Asylbewerberin - sie floh vor drei Jahren mit ihrem Mann aus Ghana in die BRD - hat gegen die Aufenthaltsbeschränkung nach dem Asylverfahrensgesetz verstoßen. Vor zwei Jahren im März besuchte sie eine Freundin im schwäbischen Heidenheim. Im August vorigen Jahres fuhr sie nach Duisburg, um einer anderen Freundin bei der Geburt ihres Kindes zur Seite zu stehen. Für diese beiden „Vergehen“ - das Ausländeramt Weiden hatte die Kurzbesuche nämlich nicht genehmigt - verurteilte das Landgericht Weiden Gladys M. zu einer Freiheitsstrafe von jeweils fünf Monaten. Ende September sollte sie die Haftstrafe antreten. „Die Strafvollstreckung wird nicht eingestellt“, so lautete die lapidare Antwort der Staatsanwaltschaft, als Gladys M. um Haftaufschub bittete. Da nützten auch zwei ärztliche Atteste, in denen schwere psychische Belastungen bescheinigt und eine Risikoschwangerschaft nicht ausgeschlossen wird, wenig. Ein Gnadenantrag an Justizminsterin Berhofer-Weichner brachte nur einen Aufschub. Jetzt hat sich die Sprecherin der bayerischen Grünen im Landtag, Margarethe Bause, eingeschaltet. Sie richtete eine Petition an den Landtag, um diese „unmenschliche Strafvollstreckung“ zu verhindern. Die „unverhältnismäßige“ Freiheitsstrafe solle erlassen werden: „Es ist ein Übermaß an Roheit, das der jungen Gladys M. wenige Wochen vor der Geburt ihres Kindes hier in Bayern mit dem Instrument 'Asylverfahrensgesetz‘ angetan wird“.

lui