Satzfehler-betr.: "Freilassung aller haftunfähigen Gefangenen", taz vom 11.10.89

betr.: „Freilassung aller haftunfähigen Gefangenen“,

taz vom 11.10.89

Leider ist Euch im Schlußabsatz zu Günter Sonnenbergs Freilassungsforderung ein Satzfehler unterlaufen. Ihr schreibt: „Das allein macht ihn in ihren Augen haftunfähig.“

Günter ist in ihren Augen haftfähig, weil er sich trotz gezieltem Schuß in den Hinterkopf, trotz verweigerter Rehabilitationsmaßnahmen dem entzogen hat, was sie Vollzugsziel - oder noch schlimmer: Facharbeit am Menschen -nennen. Er hat über zehn Jahre gegen die weiße Folter der Isolation angekämpft und gegen die gezielten Angriffe auf seine geistig-seelische Gesundheit, an deren Ende das stehen soll, was Staat und Justiz als „Resozialisierung“ begreifen, für Günter und für alle, die mit ihm solidarisch sind, jedoch die Selbstaufgabe bedeuten würde.

Günter hat ein verbrieftes Recht auf seine politische Identität. Sie hat mit seinem physischen Gesundheitszustand

-also seiner Haftunfähigkeit, nicht das Geringste zu tun.

Wir werden jeden Monat nach Stuttgart zum Justizministerium gehen und Günters Freilassung fordern. Bitte unterstützt uns durch zahlreiches Erscheinen.

Helga Prauss, Frankfurt am Main 80