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Noch keine Einigung über neues SFB-Gesetz

■ Medienpolitische Fachausschüsse debattieren über ein neues Gesetz für den Sender Freies Berlin / Der Hauptknackpunkt: Zusammensetzung des Rundfunkrates / Der Entwurf soll spätestens zum Jahresende ins Parlament eingebracht werden

Nur mühsam kommt die Einigung zwischen SPD und AL über das künftige SFB-Gesetz voran. Vorerst ohne greifbares Ergebnis trennten sich am Dienstag abend die Mitglieder der medienpolitischen Fachausschüsse beider Parteien nach einem internen Meinungsaustausch über zwei inzwischen vorliegende Gesetzesentwürfe der Alternativen Liste und der SPD. Als „Hauptknackpunkte“ nannte AL-Medienpolitikerin Alice Ströver die künftige Zusammensetzung des SFB-Rundfunkrates und das Intendantenprinzip. Hier habe mit der SPD „in keinem Punkt eine Einigung“ erzielt werden können.

Um nach den Worten von Ströver eine „Zäsur“ gegen die „jahrelange zerstörerische Machtpolitik“ der Parteien in den öffentlich-rechtlichen Anstalten zu setzen, möchten die Alternativen die von den politischen Parteien entsandten Vertreter, wie überhaupt alle „Berufsfunktionäre“, in Zukunft kategorisch aus dem Rundfunkrat ausschließen. Nicht so die SPD, die von ihren Gremiensitzen nicht weichen will.

Allenfalls die Formulierung einiger Unvereinbarkeiten, beispielsweise den Ausschluß von „hauptamtlichen“ Parteipolitikern und Abgeordneten, bezeichnete Diether Huhn, Mitglied der SPD-Medienkommission und des Rundfunkrates, auf Anfrage als einen „Punkt einer eventuellen Einigung“ mit dem Koalitionspartner. Auch über die zahlenmäßige Reduzierung der derzeit acht Parteienvertreter im Rundfunkrat ließe sich reden.

„Praktisch schon geeinigt“ hätten sich SPD und AL dagegen laut Huhn bei der Gestaltung der künftigen SFB-Spitze. Die AL, die diesen Konsensoptimismus nicht unbedingt teilt, will hier den Intendanten durch vier gleichberechtigte Direktoren ersetzen. Diese sollen jährlich aus ihren Reihen einen Vorsitzenden wählen, der den SFB in der ARD vertritt, jedoch keinesfalls wie bisher ein „letztendliches Entscheidungsrecht“ haben soll. Vier Direktoren ja, aber zusätzlich ein Intendant mit eigenem Geschäftsbereich müsse schon sein, fordert dagegen die SPD. Nach ihrer Vorstellung soll der Intendant ebenfalls weitgehend an die Beschlüsse der Direktoren gebunden sein.

Nachdem die AL bereits im Juni ein Hearing zur Verfassung des SFB veranstaltete, will jetzt auch die SPD Anfang November mit einer eigenen Anhörung nachziehen. Einig sind sich beide Parteien, daß der Entwurf für ein neues SFB -Gesetz spätestens bis zum Jahresende ins Parlament eingebracht werden muß. Neben der chronischen Finanzkrise des Senders, dessen Konkurs nunmehr per Gesetz abgewendet werden soll, gibt es einen weiteren Grund zur Eile: Im nächsten Jahr wird der Rundfunkrat neu gewählt, und bis dahin müssen die Mehrheitsverhältnisse neu gemischt sein.

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