: Geldbuße für WDR-Redakteure
Köln (dpa) - Ein Schöffengericht beim Kölner Amtsgericht hat ein Strafverfahren gegen zwei Moderatoren der Aktuellen Stunde von WDR III sowie deren ehemaligen Chef vom Dienst gegen Geldbußen von 2.000 Mark bis 5.500 Mark eingestellt. Die drei Journalisten hatten sich wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ verantworten müssen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf hatte sie für schuldig befunden, am 10.April 1988 ein illegal abgehörtes Telefonat zwischen Krupp-Stahl-Chef Gerhard Cromme und Thyssen-Stahl-Chef Heinz Kriwit in der Aktuellen Stunde ausgestrahlt zu haben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen