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Erweiterter Kindergeldanspruch

Kassel (ap) - Eltern können weiterhin Kindergeld beanspruchen, wenn bei volljährigen Söhnen und Töchtern Berufsausbildung oder Schulbesuch einschließlich Hin- und Rückweg wöchentlich über 28 Stunden pro Woche beträgt, bei unter 18jährigen über 20 Stunden - so hat das Bundessozialgericht in Kassel in mehreren Prozessen entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. Bisher war ein Aufwand von 40 Stunden in der Woche erforderlich. (Az.: 10 RKg 8/86 und andere).

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