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Jugendgerichtsgesetz ohne Bremer Linie

■ Bundesrat beriet / Jugendarrest soll bleiben

Kritik übte der Bremer Justizsenator Volker Kröning am Änderungs-Entwurf des Jugendgerichtsgesetzes, der Freitag im Bundesrat beraten wurde: Der Entwurf sei „auf halbem Wege steckengeblieben“. Mit seinem Antrag, den Jugendarrest ganz abzuschaffen, konnte Bremen sich im Rechts-Ausschuß nicht durchsetzen, obwohl die Rückfallquote bei Arrestanten 75 bis 90 Prozent beträgt und die traditionelle Absicht des „Denkzettels“ oder „kurzen Schocks“ regelmäßig nach hinten losgeht.

Im Bundesland Bremen wurde die Arrestanstalt Lesum im März 89 geschlossen, ambulante Maßnahmen sollen an ihre Stelle treten, ein Koordinator Beugehaft für Jugendliche vermeiden helfen. Für den Fall, daß ein Richter

dennoch den gesetzlich noch vorgesehenen Jugend-Arrest, die letzte Stufe vor dem Knast, verhängt, wird die Bremervörder Anstalt vorgehalten.

Daß es sich bei den eingesperrten Jugendlichen um sozial Benachteiligte mit Schulden, Drogenproblemen, Arbeitslosigkeit und Heimerfahreung handele, blieb in Bonn so unbeachtet wie der Bremer Hinweis, ambulante Alternativen (Täter-Opfer-Ausgleich, sozialer Trainingskurs) seien billiger als Knast. Kröning: „Das Zuchtmittel 'Arrest‘ - wie auch der im Gesetz noch immer vorfindbare Begriff der 'schädlichen Neigungen‘ - können ihre bekannte geschichtliche Herkunft nicht verleugnen„; die Chance, diese veralteten Vorstellungen zu überwinden, sei vertan. S.P

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