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Kassen müssen für Abtreibung zahlen

Die Weigerung von drei Krankenkassen im süddeutschen Raum, die Kosten für legale Schwangerschaftsabbrüche in Fällen sozialer Notlagen zu übernehmen, ist rechtswidrig. Das hat die Bundesregierung dem FDP-Bundestagsabgeordneten Baum auf eine entsprechende Frage geantwortet. In der am Sonntag veröffentlichten Regierungsantwort heißt es, es stehe nicht im Belieben oder Ermessen einer Krankenkasse, die entsprechenden Rechtsvorschriften der Reichsversicherungsordnung anzuwenden oder nicht.

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