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Mainz streicht Todesstrafe

Mainz (taz) - Mehr als 42 Jahre nach der Staatsgründung will der Mainzer Landtag endlich die Todesstrafe aus der Landesverfassung streichen. So sieht es der Rechtsausschuß in einer Verfassungsreform vor. Ein Rätsel bleibt, warum das Relikt nicht schon viel früher aus Artikel 3 der Landesverfassung gestrichen wurde. CDU, SPD und FDP sahen erklärtermaßen in den Jahren zuvor „keinen Handlungsbedarf“, da die Passage durch Artikel 102 des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt war. Der nämlich erklärt die Todesstrafe für abgeschafft, und Bundesrecht bricht Landesrecht. Doch was mögen Jugenldiche gedacht haben, wenn sie in der Schule die Landesverfassung durchnahmen und lesen mußten: „Das Leben des Menschen ist unantastbar. Es kann nur aufgrund eines Gesetzes als Strafe für schwerste Verbrechen gegen Leib und Leben durch richterliches Urteil für verwirkt erklärt werden“? Der zweite Satz fällt künftig weg. Daran sollten sich die Bundesländer Hessen, Bremen und Bayern, deren Verfassung ebenfalls noch immer die Todesstrafe vorsieht, ein Beispiel nehmen.

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