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Soldaten dürfen nur intern kritisieren

Berlin (dpa) - Soldaten verstoßen - ebenso wie Beamte gegen die Pflicht zur Loyalität gegenüber einem Vorgesetzten, wenn sie interne Kritik in die Öffentlichkeit tragen. Mit diesem Beschluß bestätigte der zweite Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts jetzt eine Disziplinarmaßnahme gegen einen hohen Offizier der Bundeswehr. (Az. BVerwG 2 WDB 4.89 vom 10.Oktober 89).

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