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Pfeiffer: Wahrheit nicht so wichtig

■ Bremer Amtsgericht verurteilte Reiner Pfeiffer Barschels Mann für's Grobe

Barschels Mann für's Grobe, Reiner Pfeiffer, hat es im November 1987 vor einem Bremer Gericht mit der Wahrheit nicht genau genommen. Davon ist Amtsrichter Dieter Nordhausen überzeugt und verurteilte Pfeiffer deshalb gestern wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Strafe von 120 Tagessätzen a 50 Mark.

Reiner Pfeiffer, der inzwischen arbeitslos wieder in Bremen lebt, war über des Amtsrichters Urteil sichtlich erbost: „Ein krasses Fehlurteil“, schimpfte er und hatte auch einen Schuldigen ausgemacht: den Staatsanwalt Hans-Georg von Bock und Polach. Der wolle ihn benutzen, um Gert Postel zu Fall zu bringen.

Ein Zivilgerichtsverfahren ge

gen Postel war Ausgangspunkt des Verfahrens. Der Bremer Rechtsanwalt Lutz Hambusch wollte Postel 1987 untersagen lassen, ihn weiterhin telefonisch zu belästigen. Pfeiffer hatte als Zeuge ausgesagt, daß er an den fraglichen Tagen mit Postel in der Kieler Staatskanzlei zusammengewesen sei und zwar fast ununterbrochen. Angebliches Thema der angeblichen Dauerkonferenz: Die beiden wollten ein Konzept für ein Buch ausarbeiten. Thema: „Die Praxis der Justiz“.

Postel hatte am vergangenen Freitag die Aussage Pfeiffers seinerseits bestätigt, dann aber am Nachmittag desselben Tages gegenüber Staatsanwalt von Bock zugegeben, daß Teile dieser Aus

sage falsch waren. Um seinen Hals noch aus der selbstgelegten Schlinge zu ziehen, hat Postel diese Aussage inzwischen schriftlich widerrufen. Pfeiffer selbst hatte nur eine Falschaussage zugeben wollen. Er hatte 1987 gesagt, er habe die Staatskanzlei nur zum Pinkeln verlassen. Das sei falsch, da man die Staatskanzlei zum Pinkeln nicht verlassen müsse. Kommentierte von Bock: „Das haben wir auch nicht vermutet, daß man dafür in Kiel in den Vorgarten geht.“

Zur vertieften Erörterung auch dieser Materie wird sich noch ausreichend Gelegenheit ergeben. Pfeiffer hat die erste bereits angekündigt. Er will in die Berufung gehen.

hbk

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