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Giftmülldeponie: Punktsieg für Gegner

■ Gemeinde Mainhausen braucht Unterlagen nicht auszulegen

Frankfurt (taz) - Rechtsanwalt Baumann strahlte: Der Anwalt der Gemeinde Mainhausen, auf deren Gemarkung die hessische Landesregierung die größte Giftmülldeponie der Republik errichten will, hat gestern vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt einen „Punktsieg“ (Baumann) errungen.

Die Weigerung des CDU-Bürgermeisters und Deponiegegners, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Unterlagen des Umweltministeriums im Rathaus auszulegen, wurde von den Verwaltungsrichtern als „rechtmäßig“ beurteilt. Eine Amtshilfe könne nämlich auch von einer Landesregierung nicht erzwungen werden. Als rechtsunwirksam bezeichnete das Gericht dagegen die nach der Weigerung des Bürgermeisters vorgenommene Auslegung der Unterlagen im bereits errichteten Verwaltungsgebäude der Betreibergesellschaft HIM auf dem zukünftigen Deponiegelände.

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist das gesamte Planfeststellungsverfahren für die Deponie hinfällig geworden. Das Gericht kam zu der Auffassung, daß nur die Landesregierung selbst eine Offenlegung der Unterlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vornehmen könne. „Das bedeutet eine Verfahrensverzögerung von mindestens einem halben Jahr“, freute sich Rechtsanwalt Baumann zusammen mit dem Bürgermeister. Bis dahin wollen die Deponiegegner ein Gutachten vorgelegt haben, daß die Deponie für „nicht machbar“ erkläre.

Kpk

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