Berufsverbot für Theissen aufgehoben

Das über den Memminger Frauenarzt Horst Theissen verhängte Berufsverbot ist bis zum Abschluß seines Verfahrens aufgehoben. Damit wurde einer Beschwerde der Verteidigung in zweiter Instanz stattgegeben. Der erste Strafsenat des Oberlandesgerichts München begründete seine Entscheidung damit, daß gegenwärtig keine konkrete Gefahr bestünde, daß Theissen erneut illegale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen würde. Theissen war im Mai dieses Jahres zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten sowie einem dreijährigen vorläufigen Berufsverbot verurteilt worden. Die Verteidigung ging gegen das Urteil in Revision.