Geldbuße für Hakenkreuzfahne

Ein 28jähriger Lagerarbeiter ist gestern wegen Verwendens von nationalsozialistischer Kennzeichen zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte am 20.April, dem Geburtstag von Adolf Hitler, eine selbstgemalte Hakenkreuzfahne auf dem Balkon seiner Neuköllner Wohnung aufgehängt. Er muß außerdem 500Mark Geldbuße an die „Aktion Sühnezeichen“ zahlen.