Behinderte vom Sozi geprellt

■ Grüne fordern 200 Mark monatlich mehr

„Ein Teil der behinderten Beschäftigten im Martinshof wird seit Jahren von der Sozialbehörde um einen erheblichen Teil der ihnen per Gesetz zustehenden Sozialhilfe geprellt. Auch nach der am 12. Oktober beschlossenen Erhöhung der monatlichen Sozialhilfepauschale von 264 auf 342 Mark werden knapp 200 Mark zu wenig gezahlt.“ Mit dieser Kritik wendete sich gestern der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Horst Frehe, an die Öffentlichkeit. Frehe betonte, daß er die Pauschalierung der Sozialhilfebeträge als unbürokratischen, schnellen Weg gegenüber einer Einzelfallprüfung grundsätzlich akzeptieren könne: „Eine solche Pauschale muß aber mindestens das umfassen, was jedem Sozialhilfeempfänger zusteht.“

Frehe wies auf die Schwachstellen der aktuellen Berechnungsgrundlagen hin. Die Höhe der Unterkunftskosten beispielsweise muß sich nach den tatsächlichen Aufwendungen des Hilfeempfängers richten. Für ein Ehe

paar mit einem behinderten Kind ergibt sich daraus eine Nutzungs-und Kostendrittelung. Bei der jetzt geltenden Regelung deckt die Unterkunftspauschale gerade 100 Mark ab. Und auch die Erwerbsunfähigkeitspauschale, die praktisch für alle MartinshofmitarbeiterInnen zu zahlen ist (68 Mark), wird in der Pauschale nicht berücksichtigt.

Mit einem Antrag in der Bürgerschaft wollen die Grünen die Pauschale auf mindestens 524 Mark erhöhen. „Der Senat enthält widerrechtlich einen Teil der gesetzlichen Sozialhilfe den Mitarbeitern des Martinshofes vor, obwohl er weiß, daß er nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes der Sozialhilfeempfänger dahingehend zu beraten ist, daß er den ihm zustehenden höheren individuellen Sozialhilfeanspruch auch bekommt.“ In dem Antrag der Grünen, der voraussichtlich am 16. November debattiert wird, soll das vorenthaltene Geld der letzten vier Jahre nachgezahlt werden. ma