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SFB nicht konkursfähig

Der Senat hat gestern einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem unter anderem die Konkursfähigkeit des SFB ausgeschlossen werden soll. Mit dem Gesetz soll erreicht werden, daß die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Staatsaufsicht Berlins unterliegen, nicht mehr Umlagen für das Konkursausfallgeld und gesetzliche Versicherungsbeiträge für die betriebliche Altersversorgung im Konkursfall zahlen müssen.

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