Doch Fremdenhaß-betr.: "Ich bin doch auch nur ein Mensch", taz vom 1.11.89

betr.: „Ich bin doch auch nur ein Mensch“, taz vom 1.11.89

Das Gericht hat es sich einfach gemacht und die Handlung des Andreas Sch. völlig isoliert gesehen, ganz im Sinne der Regierenden. Deswegen wird es auch keine geifernde Richterschelte geben, wie im Falle des Dr. Augst, wobei wir wirklich froh sein können, daß es noch solch‘ aufrechte Richter gibt, wie Heinrich Gehrke.

Fünf Jahre für einen Totschlag sind wirklich sehr wenig, und wenn ich überlege, daß mein Freund für einen „popeligen Raub“ mit Spielzeugpistole auch fünf Jahre und drei Monate bekam und wahrscheinlich in der Revision noch mehr einfängt, ist es geradezu grotesk wenig.

In der Argumentation, daß die Richter in Berlin gesellschaftliche Ursachen für die Tat des Andreas Sch. völlig außer acht ließen, kommt hinzu, daß sie selbst im isoliert betrachtbaren Fall des Andreas Sch., ein viel zu mildes Urteil sprachen. Auch wenn ich der Meinung bin, daß die fünf Jahre Haft dem Andreas Sch. nichts nützen werden, ganz im Gegenteil. Wenn er sich nicht umbringt, wird er seinen Ausländerhaß im Knast begraben? Lächerlich! Resozialisierung? Lächerlich, wo die Regierenden den latenten und offensichtlichen Fremdenhaß vortrefflich zu nutzen wissen. Man könnte heulen, aber sie werden sich noch wundern, wie diese ganze Problematik eskalieren wird.

Claus Hoser, Frankfurt 1