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Genehmigungsbemühungen für Gentechnologieforschung der Firma Grünenthal

Seit einem Jahr bemüht sich das Aachener Pharmaunternehmen „Grünenthal“ um die behördliche Genehmigung einer neuartigen Produktionsanlage, in der gentechnisch veränderte Kolibakterien die Vorstufe eines Arzneimittelwirkstoffes herstellen, der, chemisch aufbereitet, bei der Therapie von Herzinfarkten eingesetzt werden soll. Im Frühjahr jedoch brach der Kölner Regierungspräsident Antwerpes das dafür gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Genehmigungsverfahren ab - die von Grünenthal eingereichten Unterlagen hatten sich als derart lückenhaft erwiesen, daß weder die technische Sicherheit der Anlage noch mögliche biologische Risiken geprüft werden konnten.

Grünenthal, das mit seinem Schlafmittel „Contergan“ schon ein Stück Pharmaziegeschichte geschrieben hat, arbeitete einen neuen Antrag aus, umfangreicher als der erste, wählte bei unverändertem Produktionsziel nun einen anderen Bakterienstamm (E.coli K 12), als „Haustier“ der Gen -Ingenieure gut bekannt. Außerdem war nun als molekularbiologisches Vehikel, um die neue, für den gewünschten Stoff codierende Gensequenz in das Bakterium zu schleusen, sogar ein „Hochsicherheitsplasmid“ (pBR 322) vorgesehen. Eine fachliche Begründung für diese komplette Umkremplung der biologischen Basis der Produktion gab Grünenthal nicht; es hieß lediglich, man wolle so „die Akzeptanz der Anlage erhöhen“.

Gegen beide Anträge, die jeweils zwei Monate öffentlich auslagen, wurden 8.000 Einsprüche erhoben. Die meisten beriefen sich auf grundsätzliche Zweifel darüber, ob es beim derzeitigen Stand der Wissenschaft für alle Zeiten auszuschließen sei, daß klonierte Bakterien mit artfremdem, im Labor konstruiertem Erbgut - deren Entweichen aus der Anlage technisch nicht zu verhindern ist - sich im Ökosystem behaupten, sich dort verändern und mit anderen Organismen in Wechselwirkung treten.

Was k ö n n t e passieren? - Das ist der Streitpunkt. Gar nichts, sagen die einen; wir wissen es nicht, die anderen und verweisen auf den großen Forschungsbedarf: nur Teile der für das Risikoproblem relevanten (molekular-)biologischen Prozesse sind heute bekannt oder gar in ihrer ganzen Komplexität verstanden. Die große Kontroverse um die biologische Sicherheit - oder darum, ob es auch für die industrielle Gentechnik wie in anderen Bereichen des technischen Umweltschutzes einen verbindlichen „Stand von Wissenschaft und Technik“ gibt, an dem sich die Genehmigungsbehörde zu orientieren hat - stand im Mittelpunkt des Erörterungstermins, der am 5. und 6.Oktober im Aachener Kongreßzentrum Eurogreß stattfand.

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