Gefährliche Körperverletzung

■ BGH bestätigt zum ersten Mal Urteil gegen einen Mann, der einen anderen mit dem Aidsvirus infiziert haben soll

Karlsruhe (dpa) - Übertragen HIV-Infizierte bei ungeschützten Sexualkontakten den Virus auf gesunde Partner, müssen sie mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechnen. Komme es zu einer Infektion, sei dies eine „das Leben gefährdende Behandlung“, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Damit wurde ein Urteil vom Landgericht Saarbrücken bestätigt, das einen Mann zu einer eineinhalb jährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verdonnert hatte.

Damit entschied das Karlsruher Gericht erstmals einen Fall, in dem es tatsächlich zu einer HIV-Infektion gekommen war. Im November vergangenen Jahres war ein US-Amerikaner wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden, der trotz seiner HIV-Infektion Sexualverkehr gehabt hatte, ohne daß jedoch der Virus übertragen worden war.

Der Angeklagte war bereits im Alter von 13 Jahren im homosexuellen Milieu der Prostituion nachgegangen. Ende 1985 erfuhr er durch den Arzt eines Gesundheitsamtes, daß er mit dem Humanen Immunmangel-Virus (HIV) infiziert sei. Zugleich wurde er über die Ansteckungsgefahr bei jedem ungeschützten Sexualverkehr unterrichtet. Gleichwohl hatte der Mann im Juni 1987 mit einem Mann zweimal ungeschützten Verkehr. Bereits zehn Tage nach dem letzten Geschlechtsverkehr wurden in dessen Blut erste Infektionsmerkmale der Krankheit Aids festgestellt.

Damit habe der Angeklagte eine gefährliche Körperverletzung begangen, die das Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bedroht, entschied nunmehr der Bundesgerichtshof.