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Atakli verlor gegen Radio Bremen

■ Gekündigter kurdischer Biz-Bize-Mitarbeiter versuchte vergeblich, sich einzuklagen

Täglich und etwas gemächlich kommt sie im 3. Programm von Radio Bremen über den Äther: Die türkisch-sprachige Regionalsendung „Biz Bize“. Seit 1985 im Programm, hat sie 87/88 Zeiten heftiger Querelen hinter sich gebracht. Gegenwärtig führt „Biz Bize“ wieder ein geduldetes randständiges Leben im Sender.

Mit den vergangen Querelen beschäftigte sich jedoch bis vorgestern das Bremer Arbeitsgericht: Ibrahim Atakli, kurdischer Ex-Mitarbeiter von „Biz Bize“ klagte auf Festeinstellung. Für Ibrahim Atakli ist klar, warum er

die Kündigung erhalten hatte: Er habe ein Tabu gebrochen und nicht nur über Türken, sondern auch über Kurden berichtet. Dies hatte Proteste ausgelöst. In einer verklausuliert abgefaßten Abmahnung hatte sein deutscher Vorgesetzter Sven Scholz den Dialekt des Kurden moniert: „Ihr Dialekt ist für alle jene Hörer, die nicht aus jenem Eingzugsgebiet Ihrer türkischen Heimat kommen, schlecht verständlich.“

Vor dem Arbeitsgericht ging es jedoch nicht um die Kurdenproblematik im Sender, sondern darum, ob Atakli einst weisungs

gebunden gearbeitet hatte. Der inzwischen um seine Kompetenzen gebrachte festangestellte „Biz Bize„-Redakteur Fehmi Kaya sagte aus, Atakli habe „verfügbar“ sein müssen und Aufträge „nur mit plausiber Begründung“ ablehnen können. Sein deutsche Ex-Chef Sven Scholz dagegen erklärte: „Die freien Mitarbeiter sind absolut frei. Es ist leider gang und gäbe, daß man nicht weiß, wer da ist und wer nicht.“ Die siebte Kammer des Arbeitsgericht unter Vorsitz von Adolf Claussen gab Radio Bremen recht.

B.D.

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