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„Eto u menja“ - Das gehört mir

Moskau (dpa) - Der Oberste Sowjet der UdSSR in Moskau hat den gesetzlichen Schutz des Privateigentums beschlossen. Wie 'Tass‘ am Samstag meldete, wurde das neue Gesetz über Eigentum „nach hitziger Debatte“ in erster Lesung verabschiedet. Das Gesetz nenne ausdrücklich das Recht der BürgerInnen auf eine Wohnung, ein Wochenendhaus, Wertpapiere und Geschäftsanteile sowie andere Werte. „Eine Vielfalt von Eigentumsformen wird nun das Staatseigentum ersetzen, das bisher faktisch alles in der Sowjetunion umfaßte“, hieß es bei 'Tass‘. Künftig werde es auch Eigentum von individuellen Landwirtschaftsbetrieben, von Arbeitskollektiven oder von Wirtschaftsunternehmen geben. Die ParlamentarierInnen konnten sich in der Frage des Eigentums von Land oder Bodenschätzen nicht einigen. Besonders die baltischen Sowjetrepubliken hatten die Verfügungsgewalt über die natürlichen Reichtümer ihrer Republiken gefordert. Die Abgeordneten nahmen schließlich die Kompromißformel an, wonach Land und Bodenschätze „den Völkern gehören, die auf einem bestimmten Gebiet leben und dem Sowjetvolk als Ganzes“, zitierte 'Tass‘.

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