Tagebuch ist in Prozessen verwertbar

Karlsruhe (afp) - Tagebuchaufzeichnungen eines Angeklagten dürfen nach einem gestern veröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVG) im Strafprozeß verwertet werden. Sie gehören nicht zur geschützten Privatsphäre. Die Entscheidung des zweiten BVG-Senats erging mit vier zu vier Richterstimmen nach einer Verfassungsbeschwerde eines auch aufgrund von Tagebuchaufzeichnungen Verurteilten. (AZ: 2 BvR 1062/87).