Mit Gewalt gedroht

■ Im Startbahnprozeß bestätigt Protokollführerin des Kriminalamts erneut rechtswidrige Vernehmungsmethoden

Frankfurt (taz) - Der Startbahngegner Baldur O. wurde bei seinen Vernehmungen von Staatsschutzbeamten des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) mit Androhung von körperlicher Gewalt zu Aussagen gedrängt. Dies bestätigte indirekt gestern erneut eine weitere Zeugin im Startbahn-Prozeß vor dem 5. Strafsenat am Oberlandesgericht Frankfurt. Die Vernehmung am 3. Dezember 1987 sei teilweise an die „Grenzen des Zulässigen“ geraten, erklärte die Angestellte des HLKA und damalige Protokollführerin. Der Vernehmungsbeamte Hess habe O. angedroht, „ihm die Schreibmaschine an den Kopf oder Hals zu werfen“, wenn er nicht weitere Aussagen mache und die „Wahrheit“ sage. O. hatte seine belastenden Aussagen nach der Vernehmung und vor seiner gerichtlichen Einvernahme zurückgezogen.

Ein Beamter des HLKA sagte bei seiner Vernehmung gestern, daß der Angeklagte Andreas Eichler ihm „gegenüber bei einem Besuch in der JVA Preungesheim im Januar 1988 Aussagebereitschaft signalisiert hat und in diesem Fall Racheakte und Erpressungsversuche befürchtet“. Zu dem Raub der angeblichen Tatwaffe während einer Demonstration gegen die Hanauer Atombetriebe im November 1986 - mit der später an der Startbahn die tödlichen Schüsse abgefeuert worden sein sollen - habe Andreas Eichler während einer Vernehmung am 26.Januar 1988 im Hessischen Landeskriminalamt folgendes gesagt: Er „habe die einem Zivilbeamten abgenommene Waffe von Andreas Hoffmann erhalten und sie auf Anforderung von Andreas S. an diesen Angeklagten übergeben“, so der Polizist. Der Prozeß wird am kommenden Dienstag mit der Befragung des Beamten fortgesetzt.

M. B.