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Krankenkasse verweigert Zahlung bei Abtreibung - CDU in BaWü hält still

Stuttgart (taz) - Die Badische Landwirtschaftliche Krankenkasse muß auch weiterhin keine Kosten bei Schwangerschaftsabbrüchen nach sozialer Indikation tragen. Mit der CDU-Mehrheit beschloß der Landtag in Baden -Württemberg, die Landesregierung nicht aufzufordern, Schritte gegen die Krankenkasse einzuleiten. Sozialministerin Barbara Schäfer griff in die Debatte nicht ein.

Nachdem die Krankenkasse Ende 1988 beschlossen hatte, bei sozialer Indikation nicht mehr zu bezahlen, hatte Ministerin Schäfer zunächst rechtliche Schritte gegen die Kasse erwogen. Sie wurde dann aber von Ministerpräsident Späth per Anweisung zurückgepfiffen. Daraufhin hatte die Ministerin erklärt, an die Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts gebunden zu sein, nach der die Kasse ohne erfolgreiche Klage einer betroffenen Frau zur Finanzierung nicht gezwungen werden könne.

Inzwischen wurde bekannt, daß das Sozialministerium beim Justizministerium um ein Rechtsgutachten nachgesucht hat, das klären soll, ob eine Rechtsaufsichtsmaßnahme gegen die Kasse Erfolg haben könnte. Das Gutachten, seit drei Wochen fertig, wird noch unter Verschluß gehalten.

e.s.

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