: Entschädigung stiften
■ Eine Initiative der Grünen
Keine(r) der etwa sieben Millionen ZwangsarbeiterInnen (ausgenommen die jüdischen) ist bis heute, 44 Jahre nach Kriegsende, entschädigt worden. Die Bundesregierung erklärte im Oktober 1986: „Die Prüfung solcher Reparationsforderungen ist - unabhängig von ihrer moralischen Rechtfertigung und den Entstehungsgründen - ... bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt.“
In einem Musterprozeß werden sieben ehemalige Zwangsarbeiterinnen von Siemens den Konzern auf Entschädigung verklagen. Eingereicht wird die Klage, wenn die Finanzierung des Prozesses, der sich voraussichtlich durch alle Instanzen ziehen wird, sichergestellt ist. Die Grünen haben im Juni dieses Jahres im Bundestag einen Gesetzentwurf für eine „Stiftung Entschädigung für NS -Zwangsarbeit“ eingebracht. Durch Bundesgesetz soll erreicht werden, daß die Betroffenen unabhängig vom Ort des Wohnsitzes mindestens 2.000 Mark erhalten. Außerdem haben die Grünen zwei weitere Anträge gestellt. Der erste fordert „politische und rechtliche Intiativen der Bundesregierung gegenüber den Nutznießern der NS-Zwangsarbeit“. Der zweite beantragt „Individualentschädigung für ehemalige polnische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter unter der NS -Herrschaft durch ein Globalabkommen“.
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