: ANWALT SPRICHT URTEIL!
■ Gericht spart sich einen Verhandlungstag
Ich befinde mich zur Zeit in der JVA Trier wegen einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Bitburg wegen uneidlicher Falschaussage.
Mein Wahlverteidiger, der meiner Meinung nach mit dem Richter befreundet ist - woher sollte ich das ahnen, ich habe mich beraten lassen -, schrieb mir vor ein paar Tagen den folgenden Brief:
„In Ihrer Strafsache habe ich ausführlich mit dem Gericht in Bitburg verhandelt. Es bestehen zwei Möglichkeiten:
1. Sie räumen die Ihnen zur Last gelegte Tat ein. Es wird Ihnen dann ein Rabatt gewährt und Ihnen eine Strafe von einem Jahr und drei Monaten auferlegt.
2. Sie lassen Beweisanträge stellen. Im Falle der Verurteilung kommt es zu einer Mindeststrafe von zwei Jahren.
Ich bitte höflich um sofortige Mitteilung, wie vorgegangen werden soll. Mit freundlichen Grüßen Rainer Hülsmann, Rechtsanwalt, Trier.“
Ich fühle mich jetzt hilflos. Ich habe jetzt keine Zeit mehr, mir einen neuen Anwalt zu besorgen.
Trotz dieser Drohungen stellte ich die Beweisanträge, weil ich meine Unschuld beweisen kann, und beantragte den Termin zu verlegen, da der Zeuge voraussichtlich nicht rechtzeitig geladen werden kann. (...)
S.A., Trier
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