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Kartellamtsverbot

Tengelmann darf nicht nach Lörrach  ■ Mit der Konzentration auf du und du

Berlin (dpa) - Das Bundeskartellamt in Berlin hat dem Tengelmann-Konzern den Kauf der Gottlieb-Läden untersagt. Der Bescheid ist nach Angaben des Bundeskartellamts noch nicht rechtskräftig. Die Tengelmann-Gruppe erzielte 1988 weltweit einen Umsatz von rund 35 Milliarden DM und zählt mit Umsätzen von über 13 Milliarden DM im Lebensmittelhandel zu den bundesweit führenden Unternehmen. Gottlieb gehört über Kafu-Wasmund zur Baseler Handelsbank/Schweizerischer Bankverein und erzielte im Lebensmittelhandel in Baden -Württemberg Umsätze von rund 600 Millionen DM. Durch den Zusammenschluß erreichen die Unternehmen - wie das Kartellamt erklärt - in Freiburg, Emmendingen/Waldkirch, Konstanz und Lörrach Marktanteile zwischen 29 und 39 Prozent und dadurch überragende Marktstellungen gegenüber allen Wettbewerbern.

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