: BfA-Präsident zu Recht bereichert
■ Ermittlungen gegen früheren Präsidenten der Bundesversicherungsanstalt eingestellt
Berlin (dpa/taz) - Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen den früheren Präsidenten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Hans -Joachim Rohrlach sowie seinen ehemaligen Mitarbeiter Klaus Drinda eingestellt. Die jetzt erst veröffentlichte Entscheidung war den Verdächtigten schon vor Wochen mitgeteilt worden. Die beiden führenden BfA-Männer waren der Untreue verdächtigt worden, weil die BfA von 1975-1988 mit einem Auftragsvolumen von rund 6,5 Millionen Mark die Schriftenreihe Die gesetzliche Rentenversicherung bezogen hatte, an der Rohrlach und Drinda als Autoren mitgearbeitet hatten. Beide hatten mit dieser Form der höchst privaten Rentenreform Autorenhonorare von jeweils 400.000 Mark erhalten. Ein Bedarf der BfA für diese Hochglanzbroschüren, die häufig kistenweise unbenutzt in der Bundesversicherungsanstalt und ihren Ausbildungsstätten herumstanden, war auch hausintern stark angezweifelt worden.
Die Staatsanwälte kamen jetzt zu dem Ergebnis, daß die Beschuldigten gegen Honorar in Nebentätigkeit Arbeiten erledigt hätten, die in erster Linie zum dienstlichen Aufgabenbereich der BfA gehörten. Dies sei jedoch strafrechtlich nicht relevant. Ferner hätten sämtliche Zeugen erklärt, daß die Schriftenreihe für BfA-Mitarbeiter dringend notwendig gewesen sei.
Ermittelt hatte die Staatsanwaltschaft auch gegen einen weiteren leitenden BfA-Mitarbeiter, der ebenfalls gegen insgesamt 400.000 Mark Honorar als Autor an einer Broschürenreihe beteiligt war, die von 1971 bis 1988 von der BfA bezogen wurde. Auch in diesem Fall ließ sich der Vorwurf der Untreue nicht mit der für eine Anklage gebotenen Sicherheit bestätigen.
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