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Rechtssicherheit verhindert Fahndung nach Devisen-Schalck

Ost-Berlin (dpa) - Rechtsanwalt Wolfgang Vogel kann nach Angaben der DDR-Staatsanwaltschaft nicht gezwungen werden, den Aufenthaltsort von Devisenbeschaffer Alexander Schalck -Golodkowski bekanntzugeben. Wie Pressesprecher Dieter Plath am Montag gegenüber der Ostberliner 'BZ am Abend‘ sagte, höre Rechtssicherheit dort auf, „wo ein Rechtsanwalt gezwungen würde, Aussagen zu machen“. Er wisse aber, daß viele in der DDR angesichts dieser Situation fragten: „Was ist wichtiger, Schalck oder das Volksvermögen unserer Republik im Ausland?“

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Ost-Berlin ist Interpol nicht in die Fahndung nach Schalck-Golodkowski eingeschaltet. Die DDR sei kein Mitglied dieser Organisation. Außerdem wären konkrete Anhaltspunkte zum Aufenthaltsort nötig. Es gebe nur unbestätigte Spekulationen, so der Sprecher, „wenn von der Bundesrepublik oder der Schweiz die Rede ist“.

Auf die Frage, ob Schalck tatsächlich außer Landes sei, sagte Plath: „Da verlassen wir uns auf Anwalt Vogels Auskunft. Es sei denn, selbst er wäre von seinem Mandanten getäuscht worden.“

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