Ausländische Studenten überwacht

Hessischer Innenminister schreibt die Prüfung von Studienbüchern und Leistungsnachweisen vor  ■  Klaus-Peter Klingelschmitt

Frankfurt (taz) - „Bei jeder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollen die ausländischen Studenten ihr Studienbuch und sämtliche Leistungsnachweise vorlegen.“ Das ist der Kernsatz eines Erlasses aus dem hessischen Innenministerium, mit dem die Ausländerbehörden der Universitäts- und Fachhochschulstädte des Bundeslandes schon im August aufgefordert wurden, die Studienleistungen und die Studiendauer ausländischer Studierender zu kontrollieren. Mit dem Erlaß will das Innenministerium erreichen, daß die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines studierenden Ausländers nur auf den einzelnen Ausbildungsabschnitt eines Studienganges reduziert wird und verbotene Fachwechsel innerhalb der ersten vier Semester „entdeckt“ werden. Bei „nicht ordnungsgemäßem Studiengang“ oder bei einer „Überschreitung der Regelstudienzeit“ soll sich die Ausländerbehörde zunächst mit dem akademischen Auslandsamt der betreffenden Hochschule in Verbindung setzten, „um den Sachverhalt zu klären“, heißt es abschließend in dem Erlaß. Daß der inkriminierende Erlaß vom August dieses Jahres, der nach Auffassung des Grünen von Plottnitz den ausländischen Studierenden ein „Studium mit der Polizei im Nacken“ aufzwinge, erst jetzt öffentlich wurde, hängt mit der Zeitverzögerung bei der Anwendung zusammen. Zwei Studenten der TH-Darmstadt, einem Tunesier und einem jungen Mann aus Sri Lanka, wurde jetzt vom Ausländeramt die Ausweisung angedroht, angeblich wegen „nicht ordnungsgemäßem Studium“. Betroffen sind auch Studenten von der Darmstädter Fachhochschule und der Ingenieurschule Rüsselsheim.

Die Grünen im hessischen Landtag haben gestern einen Antrag eingebracht, mit dem Innenminister Milde (CDU) aufgefordert werden soll, den „Bespitzelungserlaß“ umgehend aufzuheben. Für den kommenden Sonnabend rufen die StudentInnen in Darmstadt zu einer Demonstration auf.

Auch der Rektor der Fachhochschule verurteilt den Erlaß aus dem Innenministerium. Nach Auskunft des Ministeriums beziehe sich der Erlaß auf eine „einvernehmliche Erörterung“ zwischen den Ausländerreferenten des Bundes und der Länder.